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Wussten Sie, dass Sie Ihre Energiekosten ganz einfach senken können?

Mittlerweile wechseln 70% der Endverbraucher ihre Strom- und Gasanbieter, und sparen somit jährlich Hunderte von Euro’s. Kontaktieren Sie uns, um detaillierte Informationen einzuholen und von einer kostenlosen Beratung zu profitieren.

Wussten Sie, dass Sie Ihre Energiekosten ganz einfach senken können?

Was bieten wir an?

Durch ein Stromabieterwechsel, dass für Sie sehr einfach und unkompliziert ist, können Sie jährlich bis zu 800 Euro einsparen. Gas- oder Wärmepumpentarife ermöglichen Ihnen sogar eine Ersparnis von über 1000 Euro.

Sie möchten, dass wir Ihre Ersparnisse ausrechnen?

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Tipps zum Energiesparen !

Am meisten Geld sparen Sie, indem Sie Ihren Stromverbrauch minimieren. Die Energiekosten hängen nicht nur von einem günstigen Strompreis ab, sondern vor allem von Ihrem Verbrauch. Daher ist es wichtig, Ihren eigenen Stromverbrauch zu kennen und dessen Entwicklung nachzuverfolgen. Wir bieten Ihnen folgende Hilfestellungen, um Ihren Energieverbrauch zu reduzieren:

Schalten Sie Geräte, die nicht benutzt werden, immer aus. Laut dem Umweltbundesamt werden pro Haushalt etwa 360 Kilowattstunden im Jahr unnötig durch den Standby-Betrieb verbraucht. Das entspricht 90 € im Jahr, die völlig nutzlos bezahlt werden.

Der Stromverbrauch hängt stark von der Handhabung der Elektrogeräte ab. Gefriergeräte sollten regelmäßig abgetaut werden, und Waschmaschine sowie Geschirrspüler sollten nur benutzt werden, wenn sie voll ausgelastet sind. Wer die Wäsche auf klassische Weise auf die Leine hängt, statt einen Trockner zu benutzen, spart sich 200 bis über 500 Kilowattstunden im Jahr.

Weniger ist mehr. Handys haben einen geringeren Stromverbrauch als Tablets. Tablets wiederum verbrauchen weniger Strom als Notebooks. Notebooks benötigen deutlich weniger Strom als klassische Desktop-PCs.

Wussten Sie, dass viele Router echte Stromfresser sind und sogar mehr Strom als ein Kühlschrank verbrauchen können? Daher sollten Sie unbedingt einen Router auswählen, der sparsamer im Stromverbrauch ist, und nur die Funktionen aktivieren, die Sie tatsächlich nutzen. Auch hier gilt: Das WLAN sollte nur aktiviert sein, wenn es gerade gebraucht wird.

Trockner und Wasserboiler haben einen hohen Stromverbrauch. Allerdings gibt es auch im Garten und im Hobbykeller wahre Stromfresser. Der Fischteich und die Wasserpumpe für den Pool können den Stromzähler ebenso in Bewegung bringen wie elektrische Saunen, Außenbeleuchtung, Terrarien oder Aquarien.

Veraltete Heizungspumpen, die oft das ganze Jahr über laufen, treiben den Stromverbrauch unnötig in die Höhe. Sobald Sie sie nicht benötigen, sollten die Heizungspumpen immer ausgeschaltet werden.

Haben Sie Fragen? Wir haben Antworten.

Ein Grundversorgungsverhältnis können Sie jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Verträge außerhalb der Grundversorgung haben abweichende Laufzeiten und Kündigungsfristen, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sind. Häufig müssen Sie beispielsweise eine Frist von sechs Wochen einhalten.

Für einen Stromanbieterwechsel müssen Sie, ähnlich wie beim Gasanbieterwechsel, lediglich einen neuen Stromanbieter suchen und mit ihm einen Vertrag abschließen. Alles Weitere erledigt der neue Versorger. Es entstehen weder Wechselkosten noch ein Risiko, nach dem Wechsel ohne Strom dazustehen.

Ein Grund für die Ablehnung durch Ihren Anbieter könnte Ihre Bonität sein.
Falsche Angaben: Wenn Sie den Wechsel zum neuen Anbieter beantragen und versehentlich (oder bewusst) falsche Informationen angeben, kann dies ebenfalls zu Problemen führen. Ein häufiger Fehler ist ein Zahlendreher in der Zählernummer.

Seit dem 01.03.2022 gilt: Neu abgeschlossene Verträge können nach der Erstvertragslaufzeit jederzeit gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt maximal einen Monat. Zudem können Sie den Vertrag bei der örtlichen Grundversorgung jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

  • Sie haben das Recht auf Sonderkündigung Ihres Strom- und Gasvertrages bei einer Preiserhöhung oder einem Umzug.
  • Die Sonderkündigung müssen Sie selbst vornehmen und schriftlich einreichen.
  • Ihnen bleiben in der Regel nur 2 Wochen Zeit für die Kündigung nach Erhalt des Preiserhöhungsschreibens.
  • Falls Sie sich keinen neuen Gasanbieter suchen, werden Sie automatisch in die teure Grundversorgung eingestuft.
  • Die Gasversorgung wird nicht unterbrochen und ist gesetzlich garantiert.

Neben der Vertragslaufzeit enthält der Stromvertrag auch Regelungen zur Kündigungsfrist. Diese beträgt in der Regel zwischen 4 und 6 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Halten Sie diese Frist ein, um Ihren Stromvertrag ordnungsgemäß und ohne Vertragsstrafen zu kündigen.

Um den Gasanbieterwechsel anzustoßen, müssen Sie lediglich einen Wechselauftrag für Ihren neuen Gasanbieter ausfüllen. Der neue Gasanbieter kümmert sich um die Kündigung beim bisherigen Gasversorger und teilt Ihnen mit, ab wann Sie beliefert werden.

Der Stromanbieterwechsel ist einfach und dauert nur wenige Minuten. Es sind keine Änderungen am Stromzähler oder an den Stromleitungen notwendig. Die unterbrechungsfreie Versorgung während des Wechsels ist gesetzlich garantiert.

Bei einem Stromanbieterwechsel übernimmt der neue Anbieter die Kündigung für Sie. In folgenden Fällen sollten Sie jedoch selbst den Stromvertrag kündigen: a) Wenn die Kündigungsfrist Ihres aktuellen Vertrags in weniger als 4 Wochen abläuft.

Sollte der Wechsel nicht klappen oder die Belieferung erst später als vereinbart beginnen, springt der örtliche Grundversorger ein und übernimmt die Lieferung. Wenn sich der Wechsel verzögert, kann das unterschiedliche Gründe haben. Es kann sein, dass die Angaben auf dem Antragsformular nicht korrekt sind.

Nach der Schlüsselübergabe für Ihre neue Wohnung haben Sie sechs Wochen Zeit, sich rückwirkend bei einem Energieversorger anzumelden. Auch in der Zwischenzeit fließt natürlich schon Strom oder Erdgas aus der Leitung. Die Anmeldung beim Energieversorger ist ganz einfach.

Wenn Ihr Gasanbieter die Preise erhöht oder senkt, können Sie Ihren Gasvertrag unabhängig von der Vertragslaufzeit kündigen. Bei einem Sonderkündigungsrecht müssen Sie die Kündigung selbst vornehmen. Es ist nicht möglich, einen anderen Gasanbieter mit der Kündigung zu beauftragen.

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